Ausschüsse & Gremien

Ausschüsse der 20. Wahlperiode

Ob klassische rechtspolitische Gesetzgebung, zum Beispiel im Familien-, Urheber- oder Strafrecht, oder aktuelle Fragen
des Schutzes der Verbraucher, zum Beispiel zu Fahrgastrechten, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen
im Internet: Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

https://www.bundestag.de/recht

Ausschüsse der 19. Wahlperiode

hat die Aufgabe, alle Fragen, die die deutschen Sinti und die deutschen Roma betreffend bundespolitisch zu erörtern. Mitglieder des Kontaktgremiums sind neben dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ein Vertreter für jede im Deutschen Bundestag vertretenden Fraktion, vier weitere Vertreter der Bundesregierung und Vertreter u.a. der Verbände der Sinti und Roma.

Das im Innenministerium angesiedelte Gremium ermöglicht der Minderheit den regelmäßigen Dialog mit der Bundesregierung, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Landesregierungen der Siedlungsgebiete der deutschen Sinti und Roma und bietet auf diesem Wege die Gelegenheit gemeinsame Lösungen für die besonderen, auch historisch-politisch bedingten Fragestellungen zu finden. 

(Gleichsam der Sinti und Roma sind auch die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk, die niederdeutschen Sprachgruppen und etwa die dänische Minderheit in einem Ausschuss organisiert.)

Als Berichterstatter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen der nationalen Minderheiten, wie Sinti und Roma, ist Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion des 19. Deutschen Bundestages in den Beratenden Ausschuss vom Bundesgesetzgeber entsandt worden. 

Artikel 13 des Grundgesetzes (GG) schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung – es ist ein Grundrecht. Dieses Freiheitsrecht dient dem Schutze der räumlichen Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen. Zugleich ergehen daraus auch Verpflichtungen für den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.

Nach Artikel 13 Absatz 3 und 4 können Strafverfolgungsbehörden jedoch private Gespräche in Wohnungen dennoch abhören oder aufzeichnen; dies ist dann möglich, wenn eine Person schwere Straftaten begangen hat oder diese durch diese Maßnahmen verhindert werden können.

Dies ist ein besonders schwerer Grundrechtseingriff für die betroffenen Personen. Daher muss die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Überwachungsmittel unterrichten. Der Bundestag hat hierzu ein neunköpfiges Gremium eingerichtet, in welchem Axel Müller als erfahrener Strafrichter die Interessen des Parlaments und der Bürger vertritt und auf der Grundlage des Jahresberichts die parlamentarische Kontrolle ausübt.

Das parlamentarische Gremium ersetzt dabei keinesfalls den Rechtsschutz, dient aber der gesetzgeberischen Beobachtung und Kontrolle der Maßnahmen. Der Deutsche Bundestag übernimmt für diese Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung die politische Verantwortung.

 

Textform des Art. 13 GG

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Von Ausländer- und Asylpolitik bis zum Zivil- und Katastrophenschutz: der Innenausschuss hat breit gefächerte Aufgaben. Dabei versucht er, innere Sicherheit für die Gemeinschaft und Bürgerrechte für den Einzelnen in Einklang zu bringen. Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern und dessen nachgeordneter Bundesbehörden bereitet er auch wichtige Gesetzesvorhaben vor, bevor diese im Plenum beschlossen werden können. Zudem werden Anhörungen durchgeführt, um Informationen zu Detailfragen
von Sachverständigen einzuholen.

Der im Grundgesetz verankerte Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag. Als Querschnittsausschuss ist er unter anderem für Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen und Fragen der Erweiterung zuständig. Er verfügt deshalb über besondere Kompetenzen und ihm gehören neben Bundestagsabgeordneten Mitglieder des Europäischen Parlaments an. Der Ausschuss pflegt intensive Kontakte zu Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente in der Europäischen Union.

Ob klassische rechtspolitische Gesetzgebung, zum Beispiel im Familien-, Urheber- oder Strafrecht, oder aktuelle Fragen
des Schutzes der Verbraucher, zum Beispiel zu Fahrgastrechten, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen
im Internet: Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gremien

innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit mehr als 65 Jahren für gute Arbeitsbedingungen der arbeitenden Menschen ein. Hierzu gehören insbesondere ein fairer Lohn, eine umfassende soziale Absicherung und ein funktionierender Arbeitsschutz. Diese grundlegenden Anforderungen müssen auch unter den gewaltigen Veränderungen und Umbrüchen im Arbeitsmarkt Bestand haben, denen die Arbeitswelt durch die Digitalisierung und die Globalisierung unterworfen ist.

Daher kommt den betrieblichen Mitbestimmungen als Antreiber eines Innovationsprozesses ohne unerwünschte Nebenwirkungen – von dem alle in der Gesellschaft profitieren – eine besondere Bedeutung zu. Die Abgeordneten der Arbeitnehmergruppe sind mit den Arbeitgebern und Arbeitsnehmern ihres Wahlkreises gut vernetzt und bringen Impulse aus Ihrer Wahlkreisarbeit in die der Arbeitnehmergruppe mit ein.

Axel Müller ist seit Oktober 2017 Mitglied der Arbeitnehmergruppe. In regelmäßigen Sitzungen treffen sich die Unionsabgeordneten in Berlin und tauschen sich über Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt aus Arbeitnehmerperspektive aus. An den Beratungen nehmen Staatssekretäre, Minister und die Bundeskanzlerin teil.

„Funktionierende kommunale Strukturen bringen Stabilität,
Wohlstand und Sicherheit.“

„Kommunale Selbstverwaltung gewährleistet Lebensqualität
für alle Menschen in unserem Land.“

Von diesem Kompass geleitet gestalten Axel Müller und seine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Bundespolitik.

Die AG Kommunalpolitik sorgt für die Berücksichtigung der kommunalen Belange in allen Fraktionsgremien, Ausschüssen und im Plenum des Deutschen Bundestages. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Als Kreisrat und langjähriger Gemeinderat ist Axel Müller selbstverständlich Mitglied in diesem Gremium geworden, um mich mit seinen Unions-Kollegen insbesondere zu kommunalen Belangen schnell austauschen zu können.

„Das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse – zwischen Land und Stadt – gelingt uns dann, wenn wir die Interessen der Kommunen und der Bürgerschaft bei allen Entscheidungen im Fokus behalten“, ist Axel Müller auch in Berlin überzeugt.

 

Auch als Mitglied des 19. Deutschen Bundestages ist Axel Müller „Fulltime Kommunalpolitiker“ als Kreisrat von Ravensburg. 

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für die Belange kleinerer, mittlerer und familiengeführter Unternehmen ein. Von den 246 Abgeordneten der Fraktion engagieren sich mehr als die Hälfte im PKM.

Diese ausschuss- und ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat die Interessen der deutschen Wirtschaft im besonderen Maße im Auge.

„Als Kind einer Handwerkerfamilie bin ich seit frühen Jahren mit den Herausforderungen eines kleinen Wirtschaftsunternehmens vertraut. Daher weiß ich aus eigenem Erleben, wie Bürokratieaufwuchs, Arbeitsvorschriften und Dokumentationspflichten unternehmerische Kreativität, Fähigkeiten und Produktivität einschränken (können) und im Ergebnis an die (Betriebs-)Substanz gehen können.“

Axel Müller ist seit der 19. Wahlperiode Mitglied der PKM.

„Ein umfassendes Engagement für die deutschen Handwerksbetriebe und den deutschen Mittelstand – im täglichen politischen Arbeiten – ist gleichsam dringend erforderlich wie ratsam. Für mich ist es zudem eine familiär geprägte soziale Verpflichtung, um frühzeitig europäische Interessen mit unseren deutschen zu harmonisieren, Einfluss auf Europa auszuüben und den deutschen Sozialstaat mit den Steuereinahmen des Mittelstands zu stützen.“

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland unterhält die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag die soziologische Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten. Diese Gruppe stellt nach wie vor die Anerkennung des Kriegsfolgeschicksals in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit. Davon betroffen sind Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gleichermaßen.

Ein Augenmerkt dieses regelmäßig tagenden Arbeitsgremiums der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist zudem, die Interessen der deutschen Minderheit in Osteuropa präsent zu halten und so zum Beispiel das deutsche Schulwesen im Ausland zu fördern.

Axel Müller blickt selbst nicht auf familiäre Wurzeln, die von kriegsbedingter Flucht und Vertreibung berichten. Aber eine nicht geringe Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner aus der Region Allgäu und Oberschwaben kennen solche Familiengeschichten persönlich.

 

„Daher ist es für mich wichtig, in dieser Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Zudem bin ich durch mein Engagement im Beirat für die Anerkennung und Zahlungen an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter und als Fraktionsberichterstatter für Spätaussiedler, nationale Minderheiten, Vertriebenenangelegenheiten, Hilfen für deutsche Minderheiten im Ausland und Kriegsfolgenrecht thematisch eng mit den Arbeitsschwerpunkten der Arbeitsgruppe betraut. Solange kriegsbedingte biographische Besonderheiten etwa im deutschen Rentensystem zu Unwägbarkeiten führen, gilt es, die Interessen aktiv ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Der Schutz der deutschen Minderheit im Ausland ist zudem eine gesellschaftliche Aufgabe unserer ganzen Nation.“ 